Jugendschutz
Ob ein Konzert altersbeschränkt ist, können Sie den jeweiligen Ticket-VVK-Seiten oder den Websiten der jeweiligen Spielstätten entnehmen. Stehen dort keine expliziten Informationen ist der Besuch des Konzerts an das Jugendschutzgesetz gebunden. Der Besuch kann nur unter folgenden Bedingungen geschehen:
… Kinder unter 8 Jahren erhalten keinen Zutritt zum Konzert.
… unter 12 Jahren nur in
Begleitung einer/s Erziehungsberechtigten.
… über 12 und unter 14 Jahren nur in
Begleitung einer/s Erziehungsberechtigten oder einer/s Erziehungsbeauftragten.
… über
14 und unter 16 Jahren nur mit „Muttizettel“ inkl. einer Perso-Kopie des
Erziehungsberechtigten
… ab 16 Jahren kein Nachweis
Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind auch während der Veranstaltung zu beaufsichtigen und benötigt eine Eintrittskarte. Das Sicherheitspersonal vor Ort übernimmt nicht die Betreuung von unter 14-Jährigen. Dementsprechend können Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren nicht am Eingang abgegeben und später wieder abgeholt werden. Es wird keinen Warte- und/oder Aufenthaltsbereich für Eltern in der Halle und/oder auf dem Veranstaltungsgelände geben. Alle Jugendlichen über 14 Jahre sollten sich mit einem Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können. Andernfalls kann der Zutritt zum Konzert verweigert werden. Es gibt keine Ausnahmen, die diese Regelung außer Kraft setzen. Es werden keine Stornierungen vorgenommen.
Wir empfehlen allen Besuchendeh und insbesondere Kindern unter 14 Jahren, Veranstaltungen nur mit Gehörschutz zu besuchen.
Im Normalfall enden die von uns ausgerichteten Veranstaltungen gegen 22:00 Uhr.